Arten von Lebensversicherungen

Prinzipiell dienen Lebensversicherungen dazu, das Leben und die damit verbundenen Gefahren abzusichern, wobei der Versicherungsmarkt eine breite Palette unterschiedlicher Arten von Lebensversicherungen kennt. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten, nach denen sich Lebensversicherungen unterscheiden lassen. So können Lebensversicherungen beispielsweise nach dem Versicherungsfall unterschieden werden, der eine Versicherungsleistung begründet. Während Risikolebensversicherungen meist als reine Todesfallversicherungen abgeschlossen werden, eine Versicherungsleistung also dann erfolgt, wenn der Versicherungsnehmer vor Ende der Vertragslaufzeit verstirbt, werden kapitalbildende Lebensversicherungen meist als gemischte Lebensversicherungen abgeschlossen. Gemischte Lebensversicherung bedeutet, dass sowohl der Erlebensfall als auch der Todesfall abgesichert sind. Zudem ist es möglich, eine Berufsunfähigkeitsversicherung in den Versicherungsschutz zu integrieren, wodurch auch im Fall von Berufsunfähigkeit eine Versicherungsleistung erfolgt. Eine weitere Unterscheidungsmöglichkeit ergibt sich durch die Art, in welcher Form das Kapital angelegt wird. Eine klassische kapitalbildende Lebensversicherung ist vom Grundprinzip her mit einem Sparbuch oder auch einem Sparplan vergleichbar. Der Versicherungsnehmer bespart seine Police durch Beiträge, die verzinslich angelegt und zu einem festgelegten Zeitpunkt oder im Fall eines definierten Versicherungsfalles ausbezahlt werden. Dabei setzt sich die Ablaufleistung der klassischen Kapitallebensversicherung aus der vereinbarten Versicherungssumme inklusive garantierter Mindestverzinsung sowie möglichen, jedoch nur erwarteten und nicht garantierten Überschussbeteiligungen zusammen. Eine Alternative hierzu sind fondsgebundene Lebensversicherungen. Auch hier bespart der Versicherungsnehmer die Versicherungspolice, allerdings werden seine Beiträge ganz oder zum Teil in Fonds, meist Investmentfonds angelegt.

Da das Risiko bei dieser Lebensversicherungsvariante beim Versicherungsnehmer liegt, kann er die Wahl der Anlagepapiere in aller Regel mitbestimmen und auch während der Vertragslaufzeit Einfluss auf die Anlagestrategie nehmen. Die Ablaufleistung der fondsgebundenen Lebensversicherung ist dabei nicht garantiert, da sie sich aus den Wertentwicklungen der Anlagepapiere ergibt. Das bedeutet für den Versicherungsnehmer, dass er durch positive Wertentwicklungen hohe Erträge erwirtschaften kann, bei negativer Wertentwicklung allerdings auch Verluste drohen. Darüber hinaus ergeben sich unterschiedliche Arten von Lebensversicherungen durch ihre Absicht. Risikolebensversicherungen werden grundsätzlich für die Absicherung der Hinterbliebenen oder auch zur Absicherung von Krediten oder Darlehen abgeschlossen. Dies begründet sich damit, dass Risikolebensversicherung nur bedingt als Kapitalanlage geeignet sind, da eine Versicherungsleistung ausschließlich dann erfolgt, wenn ein definierter Versicherungsfall vor Vertragsende eintritt. Andernfalls erbringt die Risikolebensversicherung keine Versicherungsleistung. Im Gegensatz dazu kombinieren kapitalbildende Lebensversicherungen den Hinterbliebenenschutz mit der privaten Altersvorsorge. Hinsichtlich der Auszahlungsart kann der Versicherungsnehmer meist zwischen einer monatlichen Rente, einer einmaligen Kapitalauszahlung oder einer Kombination aus Geldbetrag und Monatsrente wählen, wobei sich je nach Auszahlungsvariante unterschiedliche Steuerlasten ergeben. 

Weitergehendes:

Sterbegeldversicherung